Satzung des DRK-Region Hannover e. V.

§ 28    Die Geschäftsstelle des DRK-Regionsverbandes

Der DRK-Regionsverband unterhält eine Geschäftsstelle. Sie wird vom
hauptamtlichen Vorstandgeleitet. Das nähere regelt die Geschäftsordnung
für das Präsidium, den Vorstand und die Geschäftsstelle des DRK Regionsverbandes.