Satzung des DRK-Region Hannover e. V.

§ 24  Der Präsident

        Der Präsident ist der oberste Repräsentant des DRK-Regionsverbandes. Er nimmt die Aufgaben wahr, die ihm durch Satzung, Mitgliederversammlung oder Präsidium übertragen werden.

 Er führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und den Sitzungen des 
 Präsidiums. Er koordiniert die Arbeit des Präsidiums.

(2)   Der Präsident wirkt daraufhin, dass die Organe des DRK-Regionsverbandes und seine Gliederungen gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 sowie deren Mitglieder vertrauensvoll zusammenarbeiten und ihre Arbeit aufeinander abstimmen.

(3)   Der Präsident ordnet, wenn in dringenden Fällen eine Entscheidung des an sich zuständigen Organs nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, die notwendigen Maßnahmen an; er hat das zuständige Organ unverzüglich zu unterrichten und dessen Genehmigung einzuholen.

(4)   Der Präsident kann Weisungen nach § 35 Abs. 1 erteilen.

(5)   Im Verhältnis zum Vorstand vertritt der Präsident den Verein. Er ist Dienstvorgesetzer der Vorstandsmitglieder. Der Präsident vertritt den DRK-Regionsverband in Fragen der Anstellung und Beendigung der Dienstverträge gegenüber den Vorstandsmitgliedern.

(6)   Der Präsident kann die Vorstandsmitglieder aus wichtigem Grund vorläufig des Amtes entheben mit der Folge, dass dem betroffenen Vorstandsmitglied einstweilen die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis entzogen wird. Das betroffene Vorstandsmitglied ist vor der Entscheidung zu hören. Über die endgültige Abberufung entscheidet das Präsidium, das vom Präsidenten nach § 22 Abs. 6 Satz 3) einzuberufen ist. Die vorläufige Amtsenthebung wird unwirksam, wenn sie nicht vom Präsidium innerhalb eines Monats endgültig bestätigt wird.

(7)   Der Präsident kann ein Vorstandsmitglied kommissarisch einsetzen, das für die Dauer der vorläufigen Amtsenthebung die Stelle des betroffenen Vorstandsmitgliedes einnimmt.

(8)   Maßnahmen des Präsidenten nach den Absätzen 6 und 7 sind beim Vereinsregister anzumelden. Dies gilt auch für ihre Aufhebung.