Satzung des DRK-Region Hannover e. V.

Fünfter Abschnitt:

Wirtschaftsführung, Gemeinnützigkeit

§ 32   Wirtschaftsführung

(1)     Der DRK-Regionsverband erfüllt seine Aufgaben im Rahmen seiner personellen und finanziellen Möglichkeiten. Er verpflichtet sich zur Transparenz in seiner Finanz- und Wirtschaftsführung.

(2)     Die Mittel des DRK-Regionsverbandes sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Ihre Bewirtschaftung geschieht nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes.

(3)      Der DRK-Regionsverband erstellt einen Jahresabschluss analog der jeweils geltenden handelsrechtlichen Vorschriften für den Jahresabschluss.

(4)     Der Jahresabschluss wird durch einen Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer
oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einem diesem gleichgestellten neutralen Sachverständigen) geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist der Mitgliederversammlung bei Vorlage des Jahresberichtes mitzuteilen. Im Jahresbericht sind außer der Erläuterung des Jahresabschlusses auch die wirtschaftliche Lage des Regionsverbandes sowie die Umstände darzustellen, die seine Entwicklung beeinflussen können.

(5)     Die Mitgliedsverbände führen jährlich an den DRK-Regionsverband Beiträge und Anteile an Sammlungen ab. Die Höhe der Beiträge setzt die Mitgliederversammlung fest.

(6)     Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.