Satzung des DRK-Region Hannover e. V.
§ 15 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Der Beitritt zum DRK-Regionsverband erfolgt durch schriftlichen Antrag gegenüber dem DRK-Regionsverband. Das Präsidium des DRK-Regionsverbandes setzt das Stimmrecht und den Mitgliedsbeitrag der korporativen Mitglieder (§ 11 Abs. 3) fest. Mitglieder eines anderen Rotkreuz-Verbandes können mit Zustimmung des DRK-Landesverbandes Mitglied des DRK-Regionsverbandes werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet das Präsidium des DRK-Regionsverbandes.
Vereinigt sich der DRK-Regionsverband oder ein Teil des DRK-Regionsverbands mit einem anderen DRK-Kreisverband, so werden die dadurch betroffenen Mitglieder des neuen DRK-Kreisverbandes/DRK-Regionsverbandes.