Satzung des DRK-Region Hannover e. V.

§ 29  Fach- und Sonderausschüsse

(1)   Für bestimmte Arbeitsgebiete können vom Präsidium ständige Fachausschüsse gebildet werden. Sie haben beratende Funktion. Die Mitglieder der Fachausschüsse wählen ihre Vorsitzenden selbst. Mitglieder des Präsidiumshaben das Recht der Anwesenheit in den Ausschüssen; sie müssen jederzeit gehört werden.

(2)   Zur Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit ist ein ständiger „Ausschuss Ehrenamt“ zu bilden. Die Konzeption für diesen Ausschuss wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Den Vorsitz im Ausschuss führt ein Präsidiumsmitglied.

(3)   Für die Erfüllung zeitlich begrenzter Aufgaben können die Mitgliederversammlung oder das PräsidiumSonderausschüsse mit beratender Funktion bilden und deren Mitglieder bestimmen. Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.