Satzung des DRK-Region Hannover e. V.

§ 38    Inkrafttreten

Diese Satzung bedarf zur Gültigkeit vor Stellung des Antrages auf Eintragung ins Vereinsregister der Genehmigung des DRK-Landesverbandes nach § 19 Abs. 5 a) der Satzung des DRK-Landesverbandes.

Mit der Eintragung dieser Satzung in das Vereinsregister erlischt die bisherige Satzung des Deutschen Roten Kreuzes Region Hannover e. V.