Satzung des DRK-Region Hannover e. V.
§ 20 Aufgaben der Mitgliederversammlung
(1) Der Mitgliederversammlung obliegen u.a. die folgenden Aufgaben:
a) sie wählt die Mitglieder des Präsidiums, Blockwahlen sind möglich, jedoch nicht für den Präsidenten und seine Stellvertreter;
b) sie nimmt die Tätigkeitsberichte des Präsidiums und des Vorstandes entgegen; die Berichte können zusammengefasst werden;
c) sie genehmigt den vom Vorstand erstellten und vom Präsidium vorgelegten Wirtschaftsplan nach vorheriger Stellungnahme des Präsidiums, beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses und nimmt die Rechnungslegung der Beteiligungen entgegen;
d) sie beschließt über die Entlastung des Präsidiums und der nach § 23, Abs. 1, Satz 4 benannten Personen sowie über die Entlastung des Vorstandes;
e) sie bestellt einen oder mehrere Abschlussprüfer;
f) sie gibt den Mindestbeitrag für die Mitglieder in den DRK-Ortsvereinen als Richtwert vor und bestimmt die Verteilung des Beitrags- und Sammlungsaufkommens;
g) sie beschließt über die Vorlagen des Präsidiums;
h) beschließt
aa) vorbehaltlich der Genehmigung des Präsidiums des DRK-Landesverbandes (§ 19 Abs. 5 ader Satzung des DRK-Landesverbandes) über Satzungsänderungen,
bb) über die Auflösung des DRK-Regionsverbandes und den Austritt aus dem DRK-Landesverband;
i) sie beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des DRK-Landesverbandes über die Änderung des Verbandsgebiets;
j) sie beschließt über die Abberufung von Mitgliedern des Präsidiums des DRK-Regionsverbandes;
k) sie ernennt Einzelpersonen zu Ehrenmitgliedern des DRK-Regionsverbandes.
(1) Beschlüsse über Änderungen der Satzung bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen, gültigen Stimmen,
(2) Beschlüsse über die Auflösung oder den Austritt aus dem DRK-Landesverband bedürfen einer Mehrheit von 2/3 aller Stimmberechtigten.