Satzung des DRK-Region Hannover e. V.

§ 20  Aufgaben der Mitgliederversammlung

(1)     Der Mitgliederversammlung obliegen u.a. die folgenden Aufgaben:

a) sie wählt die Mitglieder des Präsidiums, Blockwahlen sind möglich, jedoch nicht für den Präsidenten und seine Stellvertreter;

b) sie nimmt die Tätigkeitsberichte des Präsidiums und des Vorstandes entgegen; die Berichte können zusammengefasst werden;

c)  sie genehmigt den vom Vorstand erstellten und vom Präsidium vorgelegten Wirtschaftsplan nach vorheriger Stellungnahme des Präsidiums, beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses und nimmt die Rechnungslegung der Beteiligungen entgegen;

d) sie beschließt über die Entlastung des Präsidiums und der nach § 23, Abs. 1, Satz 4 benannten Personen sowie über die Entlastung des Vorstandes;

e)  sie bestellt einen oder mehrere Abschlussprüfer;

f)  sie gibt den Mindestbeitrag für die Mitglieder in den DRK-Ortsvereinen als Richtwert vor und bestimmt die Verteilung des Beitrags- und Sammlungsaufkommens;

g)  sie beschließt über die Vorlagen des Präsidiums;

h)  beschließt

aa)   vorbehaltlich der Genehmigung des Präsidiums des DRK-Landesverbandes (§ 19 Abs. 5 ader Satzung des DRK-Landesverbandes) über Satzungsänderungen,

bb)  über die Auflösung des DRK-Regionsverbandes und den Austritt aus dem DRK-Landesverband;

i)    sie beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des DRK-Landesverbandes über die Änderung des Verbandsgebiets;

j)    sie beschließt über die Abberufung von Mitgliedern des Präsidiums des DRK-Regionsverbandes;

k)  sie ernennt Einzelpersonen zu Ehrenmitgliedern des DRK-Regionsverbandes.

(1)       Beschlüsse über Änderungen der Satzung bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen, gültigen Stimmen,

(2)       Beschlüsse über die Auflösung oder den Austritt aus dem DRK-Landesverband bedürfen einer Mehrheit von 2/3 aller Stimmberechtigten.