Satzung des DRK-Region Hannover e. V.

§ 16  Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1)   Alle Mitglieder des DRK-Regionsverbandes sind verpflichtet, die in § 1 genannten Grundsätze des Roten Kreuzes zu beachten.

(2)   Die DRK-Ortsvereine und sonstigen Mitglieder zahlen die von der Mitgliederversammlung des DRK-Regionsverbandes festgesetzten  Anteile an den Beiträgen und am Sammlungsaufkommen. Das Präsidium des DRK-Regionsverbandes kann im Einzelfall von der Zahlung befreien. Die Zugehörigkeit zum Jugendrotkreuz ist beitragsfrei.