Satzung des DRK-Region Hannover e. V.
§ 16 Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Alle Mitglieder des DRK-Regionsverbandes sind verpflichtet, die in § 1 genannten Grundsätze des Roten Kreuzes zu beachten.
(2) Die DRK-Ortsvereine und sonstigen Mitglieder zahlen die von der Mitgliederversammlung des DRK-Regionsverbandes festgesetzten Anteile an den Beiträgen und am Sammlungsaufkommen. Das Präsidium des DRK-Regionsverbandes kann im Einzelfall von der Zahlung befreien. Die Zugehörigkeit zum Jugendrotkreuz ist beitragsfrei.