Satzung des DRK-Region Hannover e. V.

§ 19  Stellung und Zusammensetzung der Mitgliederversammlung

(1)     Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des DRK-
  Regionsverbands.

(2)     Die Mitgliederversammlung besteht aus:

-   den Delegierten der DRK-Ortsvereine,

-   dem Vertreter der Einzelmitglieder,

-   den Vertretern der korporativen Mitglieder

-   den Mitgliedern des Präsidiums (ohne Stimmrecht),

-   den Ehrenmitgliedern.

 (3)   In der Mitgliederversammlung hat jeder DRK-Ortsverein mindestens zwei Stimmen. Ein DRK-Ortsverein mit mehr als 100 Mitgliedern bekommt für je angefangene 100 weitere Mitglieder eine Zusatzstimme. Dies gilt auch für die vom Justitiar vertretenen Einzelmitglieder. Große Ortsvereine mit mehr als 500 Mitgliedern erhalten je weitere angefangene 500 Mitglieder eine Zusatzstimme. Die Ortsvereine können soviel Delegierte entsenden, wie sie Stimmen haben. Die Anzahl der Delegierten ist dem DRK-Regionsverband nach dem Stichtag vom 31. 12. zu Beginn eines jeden Jahres mitzuteilen.

(4)   Korporative Mitglieder haben das vom Präsidium festgesetzte Stimmrecht. Die Stimmen der DRK-Ortsvereine, der Einzelmitglieder und der korporativen Mitglieder sind jeweils einheitlich abzugeben. Stimmübertragung auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.

(5)   Die Ehrenmitglieder gehören der Mitgliederversammlung mit beratender Stimme an.

(6)   Die Mitglieder des Vorstandes nehmen beratend an der Mitgliederversammlung teil.