Satzung des DRK-Region Hannover e. V.

Dritter Abschnitt:

Mitgliedschaft

§ 11  Mitglieder

(1)   Mitglieder des DRK-Regionsverbandes sind die in seinem Gebiet bestehenden DRK-Ortsvereine.

(2)   Mitglieder des DRK-Regionsverbandes können auch natürliche Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres sein, wenn und soweit ein DRK-Ortsverein nicht vorhanden ist oder ihnen wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse die Mitgliedschaft in einem anderen DRK-Ortsverein nicht zuzumuten ist. Für die Vertretung dieser Einzelmitglieder, die zusammen wie ein DRK-Ortsverein gelten, gilt § 19 Abs. 4 entsprechend. Das Stimmrecht dieser Mitglieder in der Mitgliederversammlung übt der Justitiar des DRK-Regionsverbandes aus. Natürliche Personen, die Aufgaben des Roten Kreuzes durch tätige Mitarbeit erfüllen, sind aktive Mitglieder.

(3)   Mitglieder des DRK-Regionsverbandes können auch juristische Personen, sonstige Vereinigungen und Stiftungen als korporative Mitglieder sein, die bereit sind, die Aufgaben des Roten Kreuzes zu fördern.

(4)   Mitglieder sind auch die Ehrenmitglieder des DRK-Regionsverbandes.