Satzung des DRK-Region Hannover e. V.

§ 8      Territorialitätsprinzip

(1)     Der DRK-Regionsverband darf im Gebiet eines anderen DRK-Kreisverbandes nur nach den Bestimmungen der Satzung des DRK-Landesverbandes und dieser Satzung tätig werden.

(2)     Der DRK-Regionsverband kann in dem Gebiet eines anderen DRK-Kreisverbandes mit dessen vorheriger Zustimmung und der vorherigen Zustimmung des DRK-Landesverbandes tätig werden. Näheres regelt ein zu schließender Vertrag.

(3)     Stellt der DRK-Regionsverband die Umsetzung der Beschlüsse der Verbandsgeschäftsführung Land gemäß § 25 der Satzung des Landesverbandes nicht sicher, entscheidet das Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Niedersachsen e. V. nach Anhörung des betreffenden Kreisverbandes und der Verbandsgeschäftsführung Land, ob und ggf. wie lange welche Gliederung mit der Wahrnehmung dieses Hauptaufgabenfeldes beauftragt werden soll. Die Übernahme der Aufgabe kann nur freiwillig erfolgen. Näheres regelt ein zu schließender Vertrag zwischen den Betroffenen.