Satzung des DRK-Region Hannover e. V.

§ 3      Rechtsform, Name, Mitgliedschaft

 (1)          Der DRK-Regionsverband hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Er hat seinen Sitz in Hannover. Der Verein führt den Namen "Deutsches Rotes Kreuz Region Hannover e. V.“. Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem Grund. Seine Anwendung erfolgt entsprechend den Ausführungsbestimmungen des Internationalen Roten Kreuzes zur Verwendung des Wahrzeichens des Roten Kreuzes. Das Recht zur Führung wird durch den Bundesverband vermittelt.

 (2)          Mitglieder des DRK-Regionsverbandes sind:

a)    die in seinem Gebiet bestehenden DRK-Ortsvereine (§ 11 Abs.1),

b)    die als Mitglieder des DRK-Regionsverbandes aufgenommenen natürlichen und juristischen Personen (§ 11 Abs. 2 u. 3),

c)    sonstigen Vereinigungen (§ 11 Abs. 3) und

d)    Ehrenmitglieder (§ 14).

 (3)          Die Satzung des Bundesverbandes, neugefasst durch Beschluss der Bundesversammlung vom 20.03.2009, sowie die Satzung des DRK-Landesverbandes neugefasst durch Beschluss der Landesversammlung vom 15.11.2014, geht den Satzungen des DRK-Regionsverbandes  und seiner Gliederungen gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 sowie deren Mitglieder vor. Die vorliegende Satzung des DRK-Regionsverbandes, neugefasst durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.11.2014, geht den jeweiligen Satzungen seiner Mitgliedsverbände vor.

 (4)          Der DRK-Regionsverband verwirklicht eigenverantwortlich einheitliche Regelungen nach § 16 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 5 Abs. 1 und 13 Abs. 3 der Bundessatzung und nach § 13 Abs. 2 a) in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Unterabsatz 4 der Satzung des DRK-Landesverbandes.

 (5)          Der DRK-Regionsverband vermittelt seinen Gliederungen gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 sowie deren Mitgliedern die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz. Die Selbständigkeit der Mitgliedsverbände wird durch diese Satzung und durch die in der Mustersatzung des DRK-Landesverbandes für DRK-Ortsvereine enthaltenen verbindlichen Regelungen eingeschränkt. Der Grundsatz der Vereinsautonomie bleibt unberührt.

(6)          Die DRK-Ortsvereine führen in ihrem Namen, außer der Bezeichnung "Deutsches Rotes Kreuz", einen den räumlichen Tätigkeitsbereich kennzeichnenden Zusatz. Änderungen des räumlichen Tätigkeitsbereichs der DRK-Ortsvereine bedürfen der vorherigen Zustimmung des Präsidiums des DRK-Regionsverbandes.