Satzung des DRK-Region Hannover e. V.

§ 12  DRK-Ortsvereine

(1)   Für den Bereich einer oder mehrerer Städte und Gemeinden oder Stadt- bzw. Gemeindeteile können mit Zustimmung des Präsidiums des DRK-Regionsverbandes DRK-Ortsvereine gegründet und bestehende aufgenommen werden.

(2)   Der DRK-Ortsverein kann ein rechtsfähiger oder nicht rechtsfähiger Verein sein. Sein Zeichen ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem Grund. Seine Anwendung erfolgt entsprechend den Ausführungsbestimmungen des Internationalen Roten Kreuzes zur Verwendung des Wahrzeichens des Roten Kreuzes. Das Recht zur Führung wird durch den Bundesverband vermittelt.

(3)   Der DRK-Ortsverein hat neben den Aufgaben nach § 2 insbesondere
         folgende Aufgaben:

a)  er vertritt die Ideen und Belange des Roten Kreuzes in seinem Bereich, insbesondere gegenüber den örtlichen Institutionen;

 b)  er pflegt die Zusammenarbeit und Gemeinschaft seiner Mitglieder;

 c)  er ernennt Vertreter zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung des DRK-Regionsverbandes (§ 19 Abs. 3);

 d)  er kann Haus- und Straßensammlungen durchführen.

Weitere Aufgaben können in gegenseitigem Einvernehmen dem DRK-Ortsverein vom Präsidium des DRK-Regionsverbandes übertragen werden.

(4)   Die DRK-Ortsvereine können auf kommunaler und anderer Ebene Arbeitsgemeinschaften bilden.

(5)   Zur Durchführung ihrer Aufgaben behalten oder erhalten die DRK-Ortsvereine Anteile an den Mitgliedsbeiträgen der DRK-Ortsvereinsmitglieder, an den Ergebnissen der von ihnen durchgeführten Sammlungen sowie sonstige Mittel nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes des DRK-Regionsverbandes. Die Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.

(6)   Gegenüber den aktiven Mitgliedern der Bereitschaften des Ortsvereins geht das Weisungsrecht des DRK-Regionsbereitschaftsleiters vor.