Fragen und Antworten zur Pflegeberatung

1. Was ist ein Pflegeberatungs-Einsatz und warum gibt es ihn?

Ein Pflegeberatungs-Einsatz ist ein persönliches Gespräch mit einer Pflegefachkraft direkt bei Ihnen zu Hause. Ziel ist es, gemeinsam Ihre Pflegesituation zu besprechen, Sie über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und pflegenden Angehörigen Sicherheit im Umgang mit der Pflege zu geben. Diese Beratung ist gesetzlich vorgesehen, damit die pflegebedürftige Person gut versorgt wird und Angehörige entlastet werden.

2. Für wen ist die Pflegeberatung verpflichtend?

Pflegeberatungen sind verpflichtend für alle Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Pflegegrade bestimmen, wie hoch der Unterstützungsbedarf ist. Für Pflegegrad 1 ist eine Beratung freiwillig, wird aber dringend empfohlen.

3. Wie häufig müssen Pflegeberatungen stattfinden?
  • Pflegegrad 1: freiwillig
  • Pflegegrade 2 & 3: mindestens einmal alle 6 Monate
  • Pflegegrade 4 & 5: mindestens einmal alle 3 Monate

Wenn diese Termine nicht wahrgenommen werden, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

4. Kann man die Beratung auch freiwillig nutzen?

Ja. Auch wenn Sie bereits einen ambulanten Pflegedienst nutzen oder Sachleistungen erhalten, können Sie die Beratung freiwillig in Anspruch nehmen. Die Beratung ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kostenlos.

5. Welche Themen werden in der Beratung behandelt?

Die Inhalte richten sich nach Ihrer Situation. Häufig geht es darum:

  • wie Sie den Pflegealltag besser bewältigen,
  • welche Hilfsmittel sinnvoll sind und wie Sie diese beantragen,
  • welche Leistungen Ihnen zustehen (Pflegesachleistungen, Tagespflege, Verhinderungspflege usw.),
  • ob eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll ist,
  • Tipps zur Entlastung pflegender Angehöriger,
  • praktische Pflegetipps und Schulungen speziell für Ihre Bedürfnisse.
6. Wo findet der Beratungseinsatz statt?

Die Beratung wird in der gewohnten Umgebung der pflegebedürftigen Person durchgeführt - in der eigenen Wohnung. So kann die Fachkraft die Situation real einschätzen und gezielt helfen.

7. Wer darf eine Pflegeberatung durchführen?

Die Beratung darf ausschließlich von anerkannten Beratungsstellen oder zugelassenen Pflegediensten durchgeführt werden. Sie können den Anbieter frei wählen - Sie sind nicht an einen bestimmten Pflegedienst gebunden.

8. Was kostet der Beratungseinsatz?

Für Sie als Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen entstehen keine Kosten. Die Pflegekasse, bzw. bei privat Versicherten die zuständige Versicherung, übernimmt die Kosten direkt.

9. Was passiert, wenn die Beratung nicht wahrgenommen wird?

Wenn Sie den verpflichtenden Beratungstermin nicht wahrnehmen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall streichen. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.

10. Wie wird die Beratung dokumentiert und was macht die Pflegekasse damit?

Die Pflegeberatung wird schriftlich dokumentiert und der Pflegekasse übermittelt. Die Pflegekasse prüft diese Unterlagen. Wenn keine Probleme erkannt werden, passiert in der Regel nichts weiter. Sollte es Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Pflege geben, kann die Pflegekasse z. B. anregen, weitere Unterstützugsangebote zu nutzen oder Leistungen anzupassen.