§ 67er Hilfen

Das von "Aktion Mensch" geförderte Projekt "§ 67er Hilfen" richtet sich an Einzelpersonen, Paare und Familien in Hannover und der näheren Umgebung, bei denen besondere Lebensverhältnisse auf soziale Schwierigkeiten treffen, die nicht aus eigener Kraft überwunden werden können.

Hierbei wird in einem Erstgespräch der Hilfebedarf ermittelt und den Betroffenen bei der Beantragung der Hilfeleistung bei der zuständigen Stelle der Stadt geholfen.

Folgende Lebensbereiche werden mit dem Beratungsangebot abgedeckt:

  • Wohnen
  • Arbeit
  • Sucht und sonstige Abhängigkeiten
  • Geschlechterspezifische Themen
  • Soziale- und kulturelle Teilhabe
  • Leistungs- und Existenzsicherung
  • Rente
  • Psychische Gesundheit

Das Ziel dieses Projekts ist es die Not der Betroffenen zu erfassen, diese Not zu lindern und eine gesellschaftliche Wiedereingliederung zu ermöglichen.

Voraussetzungen für die Beantragung von Hilfe gem. § 67 ff.:

Besondere Lebensverhältnisse (z.B. kein mietrechtlich abgesicherter oder menschenunwürdiger Wohnraum, kein regelmäßiges Einkommen, Gewalterfahrung oder Gewaltbedrohung im Wohnumfeld, keine abgesicherte Anschlussperspektive nach Entlassung aus geschlossener Einrichtung, Vergleichbare Umstände, die elementare Lebensbedürfnisse einschränken

Soziale Schwierigkeiten (z.B. Probleme bei der Bewältigung des Alltags, Probleme bei Erhalt und Beschaffung von Wohnraum, Probleme bei der Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes, Fehlende Teilnahme an der Gesellschaft, Gesundheitliche Schwierigkeiten, Probleme beim Umgang mit Behörden)

Mangelnde Selbsthilfekräfte (andauernder Hilfebedarf, wiederkehrender Hilfebedarf, Überforderung der aktuellen Lebenssituation)

Das Hilfeangebot findet in den Büroräumlichkeiten der bestehenden Beratungsstelle im Canarisweg, flexibel ambulant im Wohnumfeld oder durch aufsuchende Einzelfallberatung im Wohnraum von Betroffenen statt.

Gesprächzeiten nach Terminvereinbarung.