*) Für Beihilfeberechtigte gilt eine andere Regelung. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Beihilfestelle oder Pflegekasse
Kosten
In der folgenden Übersicht haben wir die Kosten für die Dauerpflege zusammengefasst. Je nach Pflegegrad können Sie so prüfen, welche Tagespauschalen wir für die Pflege, für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten abrechnen. A propos Investitionskosten: Da das DRK-Pflegezentrum Am Listholze von einem günstigen Pachtvertrag für das Gesamtgebäude profitiert, sind die Unterbringungskosten vergleichsweise niedrig.
Bewohnern mit erheblich erhöhtem Betreuungsbedarf steht für zusätzliche Betreuungsleistungen ein tägliches Entgelt i.H.v. 4,41 € zu. Dieser Betrag wird vom Heim direkt mit den Pflegekassen abgerechnet.
Kosten für den stationären Aufenthalt nach Pflegegrad – Stand: 01.05.2020
Kosten pro Tag | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Pflege | 34,98 € | 44,53 € | 60,70 € | 77,57 € | 85,13 € | |
Unterkunft | 14,85 € | 14,85 € | 14,85 € | 14,85 € | 14,85 € | |
Verpflegungssatz | 5,05 € | 5,05 € | 5,05 € | 5,05 € | 5,05 € | |
Investitionskosten | 14,48 € | 14,48 € | 14,48 € | 14,48 € | 14,48 € | |
Gesamt pro Tag | 69,36 € | 78,91 € | 95,08 € | 111,95 € | 119,51 € | |
Monatsbetrag (30,42 Tage) | 2109,93 € | 2400,44 € | 2892,33 € | 3405,52 € | 3635,49 € | |
abzgl. Pflegegeld* | -118,03 € | -770,00 € | -1262,00 € | -1775,00 € | -2005,00 € | |
Eigenanteil pro Monat | 1991,90 € | 1630,44 € | 1630,33 € | 1630,52 € | 1630,49 € |
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Bei Urlaub oder Krankheit bieten wir natürlich auch eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege an, die wie unten stehend abgerechnet wird.
Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Versicherte ab dem Pflegegrad 2.
Der Kurzzeitpflege-Anspruch besteht pro Kalenderjahr für längstens acht Wochen bzw. 56 Kalendertage. Der Leistungsbetrag ist auf 1612,00 Euro begrenzt. Hat ein Versicherter Anspruch auf Verhinderungspflege (siehe unten), so kann der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege in Höhe von 1612,00 Euro ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Somit stehen insgesamt bis zu 3224,00 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Die Pflegekassen übernehmen nur den pflegebedingten Aufwand. Die Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) sowie Investitionskosten sind vom Bewohner selbst zu tragen.
Anspruch auf Verhinderungspflege hat ein Versicherter dann, wenn er schon mindestens ein halbes Jahr in eine Pflegestufe bzw. in den Pflegegrad 2 oder höher eingestuft ist und zu Hause von einer privaten Pflegeperson gepflegt wurde. Der Leistungsumfang der Pflegekasse beträgt 1612,00 Euro jährlich mit einer Dauer von 42 Tagen. Für die Verhinderungspflege können auch noch 50 Prozent der Kurzzeitpflege angerechnet (kombiniert) werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für die Verhindungspflege auf 2418,00 Euro erhöhen.
Der Pflegeanteil wird dabei von den Kassen getragen. Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) sowie Investitionskosten sind vom Bewohner selbst zu tragen.
Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Kosten für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege – Stand: 01.05.2020
Pflegegrad | Pflege pro Tag | Dauer des Aufenthalts | Kostenübernahme Pflegekasse | Hotelkosten / Tag | Investitionskosten | Eigenanteil |
1 | ||||||
2 | 44,53 € | bis 36 Tage | 1603,28 € | 19,90 € | 14,48 € | 1237,68 € |
3 | 60,70 € | bis 26 Tage | 1578,20 € | 19,90 € | 14,48 € | 893,88 € |
4 | 77,57 € | bis 20 Tage | 1551,40 € | 19,90 € | 14,48 € | 687,60 € |
5 | 85,13 € | bis 18 Tage | 1532,34 € | 19,90 € | 14,48 € | 618,84 € |
Bei Kurzzeitpflege direkt aus dem Krankenhaus verändern sich die Zeiträume |