Erster Schultag für Notfallsanitäter

Der DRK-Rettungsdienst in der Region Hannover / Hildesheim bildet seit dem 1. August 2019 als einzige Hilfsorganisation eine Klasse mit 20 Auszubildenden in Kooperation mit der DRK-Landesschule Goslar / Misburg zum Notfallsanitäter aus. Nach dem Einführungsblock in die Strukturen des Rettungsdienstes folgt in der kommenden Woche der erste vierwöchige Theorieblock an der Landesschule.

Die 20 Auszubildenden des DRK-Rettungsdienstes in der Region Hannover / Hildesheim haben am 1. August 2019 ihre Ausbildung begonnen und absolvieren in der kommenden Woche ihren ersten theoretischen Teil an der DRK-Landesschule Goslar / Misburg. Foto: DRK-Region Hannover e.V.

Ab Mitte September startet für die Auszubildenden die erste Praxisphase mit der Einführung in die DRK-Lehrrettungswachen, die der DRK-Region Hannover e.V. an den Standorten Burgwedel, Altwarmbüchen, Wedemark, Burgdorf, Lehrte, Uetze, Hannover Stadt, Laatzen, Sehnde, Springe, Neustadt, Mandelsloh und Alfeld betreibt. Darüber hinaus werden sie mehrere Praktikas an Kliniken in der Region Hannover und Hildesheim absolvieren und dabei unter anderem in Notfallaufnahmen und Intensivstationen unter Anleitung eines Praxisanleiters die Arbeit am Patienten kennenlernen. Die Praxis- und Schulphasen werden sich in der dreijährigen Ausbildungszeit immer wieder abwechseln.

Seit 2014 bietet der DRK-Rettungsdienst in der Region Hannover / Hildesheim eigene, jährlich startende Ausbildungs-Lehrgänge mit jeweils 20 Auszubildenden an. Bisher konnten drei Jahrgänge ihre Ausbildung erfolgreich abschließen, wobei alle Azubis übernommen wurden.

Das neue dreijährige Berufsausbildungsgesetz für Notfallsanitäter trat am 1. Januar 2014 in Kraft. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist nun in weiterem Umfang als zuvor an andere Gesundheitsberufe angelehnt. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren und wird über den kompletten Zeitraum vergütet. In der Notfallsanitäter-Ausbildung werden Theorie und Praxis besser verwoben. Zudem werden neue Qualitätsanforderungen an die praktische Ausbildung und an die Schulen gestellt. Nach der Ausbildung dürfen die Notfallsanitäter einige eigentlich dem Arzt vorbehaltene Maßnahmen am Patienten im Rahmen der Erstversorgung eigenverantwortlich durchführen.