DRK-Rettungsdienst Hannover/Hildesheim verabschiedet ersten Notfallsanitäterjahrgang

Insgesamt 16 junge Menschen haben die Ausbildung zum Notfallsanitäter beim DRK-Rettungsdienst Hannover/Hildesheim erfolgreich abgeschlossen. In einer Feierstunde überreichte Thomas Decker, Präsident des DRK-Region Hannover e.V., den Absolventen des ersten Notfallsanitäterjahrgangs ihre Berufsurkunden.

Sie gehören zu den ersten in Niedersachsen und bundesweit, die die neue dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter durchlaufen haben. Zudem war das DRK in Hannover „die einzige Organisation bundesweit, welche 2014, und somit von Beginn an, die Ausbildung zum Notfallsanitäter in einem Klassenverband startete“, betonte Ralf Antabi, Fachbereichsleiter für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der DRK-Hilfsdienste, in seiner Festrede.
Neben einem schulischen Teil, absolvierten die Notfallsanitäter den praktischen Teil an einer der 14 DRK-Lehrrettungswachen. Begleitet wurden sie während ihrer gesamten Ausbildungszeit von Lehrrettungsassistenten/Praxisanleitern. Die klinische Ausbildung übernahmen die Medizinische Hochschule Hannover, das Klinikum Region Hannover, das St. Bernward Krankenhaus Hildesheim und das Helios Klinikum Hildesheim.
Mit dem eigenen entwickelten Ausbildungskonzept, konnte bereits mit dem ersten Ausbildungsjahrgang der Notfallsanitäter der aktuelle Personalbedarf gedeckt werden. Denn zwölf Absolventen haben das Angebot einer Übernahme angenommen.


Im Mai 2013 verabschiedete die Bundesregierung das neue dreijährige Berufsausbildungsgesetz für Notfallsanitäter, am 1. Januar 2014 trat es in Kraft. Die neue Ausbildung zum Notfallsanitäter löst die bisherige zweijährige Qualifizierung zum Rettungsassistenten ab. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist nun in weiterem Umfang als bisher an andere Gesundheitsberufe angelehnt. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren und wird über den kompletten Zeitraum vergütet. In der Notfallsanitäterausbildung werden Theorie und Praxis besser verwoben. Zudem werden neue Qualitätsanforderung an die praktische Ausbildung und an die Schulen gestellt. Nach der Ausbildung dürfen die Notfallsanitäter einige eigentlich dem Arzt vorbehaltene Maßnahmen am Patienten im Rahmen der Erstversorgung eigenverantwortlich durchführen.