Pflegestufen und Leistungen: DRK
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Beratung zur Pflegeversicherung

 

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Die Hilfe für die ambulante Pflege auf der Grundlage des Kranken- und Pflegeversicherungsrechts besteht aus:

  • Körperpflege (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege, Rasieren, Blasen- und Darmentleerung)
  • Ernährung (das mundgerechte Zubereiten und/ oder die Aufnahme der Nahrung)
  • Mobilität (u.a. Aufstehen/Zubettgehen, Be- und Entkleiden, Gehen, Stehen und das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
  • Haushalt (u.a. Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäschewaschen und Wohnungsreinigung)

Stufe I

Stufe II

Stufe III

ambulant

440 €

1.040 €

1.532€

stationär

1.023 €

1.279 €

1.510 €

 

 

 

 

Gesetzliche Pflegeversicherung:
Anstelle der Ambulanten Pflegesachleistungen kann der Pflegebedürftige Pflegegeld beantragen, diese Leistungen liegen pro Monat bei:

Stufe I

Stufe II

Stufe III

Geldleistung

225 €

  430 €

685 €

Gesetzliche Pflegeversicherung: Monatliche Sachleistung (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch ambulante Pflegeeinrichtungen oder Einzelpfleger) im Wert von:

Sachleistungen

- in besonderen Fällen bis zu -

440 €

---

1.040 €

---

1.510 €

1918 €

Pflegeerleichternde Pflegehilfsmittel, soweit sie nicht wegen Krankheit oder Behinderung von einem anderen Leistungsträger z.B. der gesetzlichen Krankenkasse zu leisten sind.
Pflegekurse für pflegende Angehörige und andere ehrenamtliche Pflegepersonen.
Pflegevertretung: Bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson wird für max. 28 Tage eine Leistung für eine Ersatzpflegekraft zuhause bis zu € 1.510 gewährt.
Kurzzeitpflege: Bei Ausfall der Pflegeperson oder im Anschluss an eine stationäre Behandlung werden die Kosten für die Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung der Kurzzeitpflege jährlich für max. 28 Tage bis zu € 1.510 übernommen.
Sozialhilfe: Hilfsmittel.

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