Rettungsdienst nicht isoliert betrachten
Hilfsorganisationen verfassen Positionspapier zum Rettungsdienst
Am 25. März 2011 fand ein Gespräch der vier anerkannten gemeinnützigen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) mit Vertretern des Niedersächsischen Innenministeriums statt. Anlass war das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 10. März 2011 zum Konzessionsmodell im Rettungsdienst. Danach müssen Kommunen den Rettungsdienst in ihrem Gebiet nicht formell ausschreiben, sondern können ihn auch per Dienstleistungskonzession nach Durchführung eines Auswahlverfahrens an einen Anbieter vergeben. Das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz sieht diese Option noch nicht vor und soll entsprechend ergänzt werden.
Die vier Landesverbände der Hilfsorganisationen begrüßen die vorgesehene Novellierung und fordern in einem gemeinsamen Positionspapier, dass bei der Gesetzesänderung der Rettungsdienst nicht isoliert betrachtet werden darf. Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind auf das Engste miteinander verzahnt.
Ein Zugunglück, eine Massenkarambolage oder ein terroristischer Anschlag beispielsweise, bei denen plötzlich sehr viele Verletzte zu versorgen sind, kann nur bewältigt werden, wenn der Rettungsdienst von ehrenamtlichen, qualifizierten Helfern unterstützt wird. In den vier Hilfsorganisationen engagieren sich flächendeckend in ganz Niedersachsen rund 18.000 Menschen dafür in den ehrenamtlichen Bereitschaften. Sie sind praxiserfahren und arbeiten Hand in Hand mit den hauptamtlichen Rettungsdienstmitarbeitern, was wesentlich für die Bewältigung solcher Unglücksfälle ist. ASB, DRK, JUH und MHD bieten ein über Jahrzehnte gewachsenes, bewährtes Hilfeleistungssystem mit begleitenden Trainings- und Schulungsmöglichkeiten, insbesondere auch für die Ehrenamtlichen.
Daher fordern die vier Hilfsorganisationen, dass zum Wohl und zum Schutz der Bevölkerung im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz und damit bei der Vergabe des Rettungsdienstes die Mitwirkung im Katastrophenschutz unbedingt berücksichtigt werden muss. Bewährte Strukturen im staatlichen Notfallvorsorgesystem müssen erhalten bleiben.
Zurzeit erarbeiten die vier Hilfsorganisationen einen eigenen Vorschlag für die Gesetzesänderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes.
Das gemeinsame Positionspapier von ASB, DRK, JUH und MHD zum Rettungsdienst in Niedersachsen zum Download unter www.drk-nds.de/positionspapier.
Zahlen & Fakten der vier Hilfsorganisationen:
Insgesamt sind über 608.030 Menschen in Niedersachsen Fördermitglieder bei den vier Hilfsorganisationen. Über 32.900 ehrenamtliche und mehr als 18.400 hauptamtliche Mitarbeiter stehen den Hilfsorganisationen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Seite.
Aktuell betreiben die Hilfsorganisationen in Niedersachsen 251 Rettungswachen und unterhalten 187 Katastrophenschutzeinheiten.

